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Kanzlei in der Rheintorstraße 1 |
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Kompetenz und Individualität
Wir bieten den Mandanten unserer Anwaltskanzlei ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und individueller Betreuung.
So erklärt sich, dass wir eine starke und über viele Jahre andauernde Mandantenbindung haben.
Wir zählen nicht nur mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbständige zu unseren Mandanten. Vielmehr ist es vor allem auch der private Mandant, der in dem hiesigen - in erster Linie kleinstädtisch und ländlich geprägten Raum - seine individuellen rechtlichen Fragen und Problemstellungen gelöst haben will.
Hierdurch erklären sich die nachfolgenden allgemeinen Rechtsgebiete mit
Schwerpunktbildung und Haupttätigkeitsbereiche unserer Kanzlei:
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Familienrecht |
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Erbrecht |
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Arbeitsrecht |
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Verkehrsrecht (Unfallabwicklung- u. Schadenersatzrecht) |
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Verkehrsstraf- u. Ordnungswidrigkeitenrecht verbunden mit allgemeinem Strafrecht |
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Mietrecht |
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Sozialrecht |
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allgemeines Zivil- u. Vertragsrecht |
Jedem Mandanten steht somit ein persönlicher Ansprechpartner mit speziellen Rechts- kenntnissen zur Verfügung. Verschiedene Rechtsgebiete werden auch von mehreren oder allen Mitarbeitern unserer Kanzlei bearbeitet.
Von Vorteil sind auch unsere Teamarbeit und der Erfahrungs- und Gedankenaustausch innerhalb unserer Kanzlei.
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