B:
Der Verkehrsunfall ist verschuldet:
Eigene Ansprüche scheiden aus; die eigene Haftpflichtversicherung hat die gegnerischen Ansprüche voll zu regulieren; der eigene Fahrzeugschaden wird bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung reguliert (abzgl. der in der Regel vorhandenen Selbstbeteiligung).
C:
Schuldfrage ist offen:
Der Geschädigte tut gut daran, sich umgehend anwaltschaftlicher Hilfe zu bedienen, um hier eine Klärung herbeizuführen.
Rechtsanwaltsvergütung (Honorar u. Gebühren)
Bei unverschuldeten Unfallereignissen werden die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe übernommen.
Bei Mitverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in Höhe des Verschuldensanteils des Unfallgegners die anteilige Anwaltsvergütung des Mandanten.
Eine etwaige nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommene Vergütung des eigenen Anwalts trägt die eigene Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).
Wichtiger Tipp:
Bei Vorliegen eines Verkehrsunfalls ist es sinnvoll, sich so rasch als möglich erfahrener anwaltschaftlicher Hilfe eines in Verkehrsunfallsachen versierten Anwalts zu bedienen. Nur so ist gewährleistet, dass der geschädigte Mandant seine Ansprüche umgehend und umfassend geltend machen kann und zeitnah reguliert erhält.
Alle im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen anstehenden Fragen wie z. B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens, die Inanspruchnahme eines Mietwagens oder stattdessen die Geltendmachung von Nutzungsausfall etc. können mit dem Anwalt Ihres Vertrauens besprochen werden.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist zumindest im verkehrsrechtlichen Bereich sehr zu empfehlen; nach unserer Meinung sollte allerdings keine Eigenbeteiligung vereinbart werden. Diese wird nämlich ansonsten bei jedem Schadensfall fällig. Es ist denkbar, dass bei einem Verkehrsunfall insgesamt 3 Rechtsschutzfälle entstehen können; dies sind: |